Hundeschule Anna-Maria Nuß
Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich 

(1) Die folgenden AGB sind Grundlage für jede Geschäftsbeziehung zwischen „Hundeschule Anna-Maria Nuß“, nachfolgend „Hundeschule“ genannt, und ihren Kunden bzw. Teilnehmern, nachfolgend „Kunde“ genannt, die mit der Hundeschule einen Vertrag abschließen. 

§ 2 Vertragsgegenstand 

(1) Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde; insbesondere Einzelstunden, Gruppenkurse, Workshops, Seminare, Themenvorträge oder sonstige Veranstaltungen und andere Dienstleistungen, auch online. Im Folgenden werden diese „Veranstaltungen“ genannt. 

(2) Der Kunde erhält im Rahmen der Veranstaltungen sowohl theoretische als auch praktische Handlungsvorschläge für eine artgerechte Hundeerziehung. 

(3) Die Angebote von Veranstaltungen sind unverbindlich und dienen lediglich der Information. Sie stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar. Preisangaben sind vorbehaltlich etwaiger Änderungen. 

(4) Dauer, Inhalt und Termine der jeweiligen Veranstaltungen sind den jeweiligen Angeboten zu entnehmen. 

(5) Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zu einer Verlängerung der Veranstaltung oder einer Minderung der Vergütung. 

(6) Die Veranstaltungen werden auf der Webseite der Hundeschule, anderen Werbemedien oder formlos angeboten. 

(7) Bei der Buchung von Veranstaltungen der Hundeschule handelt es sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich Gegenstand einer solchen Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien aus. 

(8) Die Veranstaltungen der Hundeschule werden sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte oder der zur Verfügung gestellten Unterlagen. Die Hundeschule versichert, ihre Veranstaltungen nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. 

(9) Die Aufnahme des Hundes eines Kunden in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die Hundeschule festgelegt. 

§ 3 Anmeldung 

(1) Die Anmeldung ist nur von unbeschränkt geschäftsfähigen Personen zulässig. 

(2) Für Kinder und Jugendliche ab 16 Jahren ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an einer Veranstaltung erforderlich. 

(3) Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Veranstaltung teilnehmen. 

§ 4 Angebot, Annahme, Vertragsschluss 

(1) Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der Hundeschule bietet der Kunde verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich, z.B. per Post oder per E-Mail. 

(2) Der Anmeldende erklärt, von den auf der Anmeldung namentlich aufgeführten Teilnehmern zur Anmeldung bevollmächtigt zu sein. 

(3) Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn die Hundeschule die Anmeldung bestätigt. Die Bestätigung kann formlos erfolgen. 

(4) Der Kunde ist alleiniger Vertragspartner. 

(5) Durch den Vertragsabschluss gelten diese AGB als anerkannt. 

(6) Die Hundeschule behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 

§ 5 Zahlungsbedingungen 

(1) Die Vergütung von kostenpflichtigen Gruppenveranstaltungen werden mit der Buchungsbestätigung fällig, die Vergütung von Einzelstunden werden jeweils zum Ende der Unterrichtseinheit fällig. 

(2) Die Vergütung für die Teilnahme an einer Veranstaltung ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. 

(3) Bei kostenpflichtigen Gruppenveranstaltungen ist die rechtzeitige Zahlung der Vergütung (spätestens 7 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin) Voraussetzung, um den gebuchten Platz zu sichern. 

(4) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich durch Banküberweisung. 

(5) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung behält sich die Hundeschule das Recht vor, den gebuchten Platz anderweitig zu vergeben. 

(6) Die Hundeschule behält sich vor, Teilnehmer bei Zahlungsverzug von der Teilnahme auszuschließen. Hierdurch entfällt nicht die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. 

§ 6 Rücktritt, Nicht-Teilnahme und vorzeitiger Abbruch 

(1) Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten sich die Parteien vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage. 

(2) Der Rücktritt von einem Vertrag muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs bzw. im Falle eines Rücktritts per E-Mail die Bestätigung durch die Hundeschule. 

(3) Die Teilnahme an Einzelunterricht kann bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden. Danach werden die vereinbarten Vergütungen in voller Höhe fällig. 

(4) Die Teilnahme an einer Gruppenveranstaltung kann bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden. Danach werden die vereinbarten Vergütungen in voller Höhe fällig. Es ist möglich, der Hundeschule einen Kunden als geeigneten Ersatz vorzuschlagen. Die Hundeschule behält sich das Recht vor, diesen Ersatz ohne Angaben von Gründen abzulehnen. 

(5) Versäumt der Teilnehmer teilweise oder vollständig eine gebuchte Veranstaltung, hat er keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Inhalte, Regress gegen die Hundeschule sowie auf Rückerstattung von Vergütungen. 

(6) Das Fernbleiben von vereinbarten Terminen gilt nicht als Storno oder Rücktritt. Erscheint der Teilnehmer zu gebuchten Veranstaltungen nicht oder verlässt diese vorzeitig, gleich aus welchen Gründen, wird die vereinbarte Vergütung der gebuchten Veranstaltung in voller Höhe fällig. 

(7) Die Hundeschule kann vor Beginn der Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn sich der Kunde – ggf. nach Abmahnung – vertragswidrig verhält, insbesondere, wenn andere Teilnehmer, deren Hunde, das Ziel der Veranstaltung oder etwaige Platzordnungen gefährdet werden. Stört ein Vertragspartner trotz Abmahnung die Veranstaltung oder widersetzt sich dieser den Anweisungen der Hundeschule, so kann die Hundeschule ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. 

§ 7 Ablauf von Veranstaltungen 

(1) Alle Veranstaltungen entsprechen dem im Angebot festgehaltenen Umfang und Inhalt, vorbehaltlich notwendiger Änderungen, die in organisatorischer oder inhaltlicher Hinsicht notwendig werden können, solange diese den Gesamtcharakter des betreffenden Angebots nicht wesentlich verändern. 

(2) Falls notwendig, kann die Hundeschule den zunächst vorgesehenen Trainer durch gleichqualifizierte Personen ersetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Auswahl eines bestimmten Trainers. 

(3) Die Hundeschule ist berechtigt, Teile einer Veranstaltung im Wege der Unterbevollmächtigung, auch ohne Einwilligung des Kunden, an Dritte weiterzugeben.

§ 8 Änderungen, Entfall von Veranstaltungen 

(1) Die Hundeschule ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen, abzusagen, zu verschieben oder vorzeitig zu beenden. 

(2) Wichtige Gründe können sein: 

• Nichterreichen der geforderten Teilnehmerzahl 

• Erkrankung des Trainers 

• vertragswidriges Verhalten des Kunden 

• Gefährdung anderer Teilnehmer, insbesondere durch den Hund 

• Anzeichen von Unwohlsein, Schmerzen und/oder einer, insbesondere einer ansteckenden Erkrankung bei einem Hund 

• höhere Gewalt, z.B. Wetterverhältnisse 

(3) Bei Erkrankung des Trainers ohne Möglichkeit rechtzeitig für Ersatz zu sorgen, hat die Hundeschule das Recht, die betreffende Veranstaltung auf einen Ersatztermin zu verschieben. Der Kunde wird unverzüglich in Textform benachrichtigt. 

(4) Sollte eine Veranstaltung ersatzlos ausfallen, werden dem Kunden bereits geleistete Vergütung erstattet. 

(5) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nicht. 

§ 9 Mitwirkungspflicht Kunde 

(1) Rechtzeitig, spätestens bei der Buchung, hat der Kunde die Pflicht, bekannte Probleme bzw. Eigenheiten des Hundes (auch aus der Vergangenheit, chronische Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, wie Aggressivität oder Ängstlichkeit) der Hundeschule mitzuteilen. 

(2) Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen. Diese muss den Besuch einer Hundeschule einschließen. 

(3) Der Kunde erklärt, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen ausreichenden Impfschutz (insbesondere gegen Tollwut) verfügt, den er auf Verlangen der Hundeschule nachweisen kann. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Unterricht auszuschließen. 

(4) Hündinnen dürfen während ihrer Stehtage nur nach Absprache an Gruppenveranstaltungen teilnehmen. 

(5) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und während der Veranstaltungen bei seinem Hund anwesend zu sein. 

§ 10 Haftung 

(1) Die Teilnahme an Veranstaltungen der Hundeschule erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung sowie auf eigenes Risiko. Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Schäden oder Verluste, die während der Veranstaltung auftreten und für indirekte Schäden oder Folgeschäden, die aus der Teilnahme an den Veranstaltungen resultieren. Der Hundehalter bzw. der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung von der Hundeschule oder der von ihr beauftragten Ausbildungspersonen handelt. 

(2) Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach-oder Vermögensschäden, die dem Hundehalter, dem Kunde, dem Teilnehmer, dem Hund, Begleitpersonen, -hunden oder Dritten durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen oder fremden Hunden im Freilauf oder aus irgendeinem sonstigen Grund entstehen. 

(3) Eine Haftungsverpflichtung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Hundeschule, sofern der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Vertragspartners besteht. 

(4) Schadensersatzansprüche aus (1) und (2), gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nicht. 

(5) Während der Veranstaltung ist der Teilnehmer verantwortlicher Tierhalter und Tieraufseher im Sinne der §§ 833, 834 BGB. In dieser Zeit obliegt ihm die Führung des Hundes eigenverantwortlich. Sie wird und kann nicht an den Trainer abgetreten werden. 

(6) Der Hundehalter haftet in vollem Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelung für jegliche Schäden, die durch ihn oder seinen Hund entstehen. 

(7) Soweit es im Rahmen der Ausbildung notwendig ist, den Hund von der Leine zu lassen, weisen wir ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen hin. Die Hundeschule kann nur eine Empfehlung aussprechen, der Hundehalter handelt eigenverantwortlich. 

§ 11 Urheberrecht 

(1) Sämtliche Unterlagen der Hundeschule, die dem Kunden im Rahmen der Veranstaltung ausgehändigt werden, unterliegen dem Urheberrecht. 

(2) Der Kunde darf diese Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke nutzen. 

(3) Die Vervielfältigung, Verbreitung, der Verleih oder die Vermietung der Unterlagen ist hiermit ausdrücklich untersagt. 

§ 12 Datenschutzvereinbarung 

(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer, etc.) im Sinne des Datenschutzgesetzes von der Hundeschule erhoben, verarbeitet, übermittelt und gespeichert werden, soweit dies im Rahmen der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages erforderlich ist. 

(2) Die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrags verwendet. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Bestandsdaten, etwa für Zwecke der Werbung oder Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt. 

(3) Die personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Dienstleistungen der Hundeschule mit dem Kunden zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation, Angaben über die gebuchten Leistungen oder ersichtliche Interessen durch die Begründung des Vertragsverhältnisses. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Nutzungsdaten etwa für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt. 

(4) Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages, vollständiger Zahlung und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten des Kunden gelöscht. 

(5) Für Ton- und Bildaufnahmen, egal welcher Art, gilt grundsätzlich ein unbegrenztes Nutzungsrecht zu Trainingszwecken, Unterrichtsinhalten und zur Selbstdarstellung von der Hundeschule. Der Kunde hat die Möglichkeit, diesem Nutzungsrecht zu widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. 

§ 13 Vorrang der Geschäftsbedingungen 

(1) Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

(2) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den Veranstaltungen ist der Gerichtsstand am Sitz der Hundeschule. 

§ 15 Salvatorische Klausel 

(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. 

Haigerloch, Dezember 2023